Impressum

Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG

 

TRIUM GmbH Insurance Broker
Caffamacherreihe 16

20355 Hamburg

Deutschland

 

Tel: +49 (0)40 3605-0
Fax: +49 (0)40 3605-1000
E-Mail: impressum(a)aon.de

Geschäftsführer: Kay Condé, Andreas Haberstock, Michael Hendriks, Uwe Janicki

Handelregister-Nr.: Amtsgericht Hamburg, HRB 105899

USt-ID-Nr. DE 260348237

 

Statusinformationen gemäß § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung

Die TRIUM GmbH Insurance Broker ist zugelassen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung und ist im Vermittlerregister eingetragen.

Das Register ist im Internet einsehbar unter: www.vermittlerregister.info

TRIUM GmbH Insurance Broker hält keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital der registrierungspflichtigen Unternehmen.

 

 

Beschwerdemanagement

Beschwerden über die Arbeit von Trium können Sie gerne an folgende Email Adresse richten: de-beschwerdemanagement(a)aon.com 

 

 

Information gemäß § 36 VSBG/214 VVG

Die TRIUM GmbH Insurance Broker nimmt an folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teil:

 

 

 

Inhaltlich verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte
gemäß § 18 Abs. 2 MStV:

TRIUM GmbH Insurance Broker

Dieses Impressum gilt auch für die Unternehmensseiten von TRIUM GmbH Insurance Broker auf LinkedInYouTubeTwitter, und Xing.

 

Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung

 

Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Artikel 3 Absatz 2 der Transparenz-Verordnung (Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken)
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Artikel 4 Abs. 5 Transparenz-Verordnung (nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich. Zur Zeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer zu Ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen

Artikel 5 Abs. 1 Transparenz-Verordnung (Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken)
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

Artikel 6 Abs. 2 Transparenz-Verordnung (Transparenz bei der Berücksichti-gung von Nachhaltigkeitsrisiken) Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. bAV werden die Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, in dem die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwendet werden. Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, wird dieses Produkt vorrangig empfohlen.

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Homepage die Sprachform des generischen Maskulinums verwendet. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Dies soll keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.